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Personen welche im VP 1, VP 5, VP 6 oder VP 8 versichert sind, haben jeweils auf 1. Januar des kommenden Jahres die Möglichkeit den Sparplan zu wechseln. Die entsprechenden Sparsätze können im Anhang des Vorsorgereglements entnommen werden. Der Sparplanwechsel muss uns jeweils bis spätestens 31. Dezember 2024 in schriftlicher Form, per E-Mail oder Ihrem Arbeitgeber gemeldet werden.